Zum Betreiben von Treibgas-Staplern mit Treibgasflaschen dürfen nur 11-kg-Treibgasflaschen verwendet werden. Diese werden im Füllwerk gravimetrisch gefüllt und dann zurück zum Betreiber gebracht.
Gegenüber den 11-kg-Brenngasflaschen hat die 11-kg-Treibgasflasche folgende bauliche Besonderheiten:
Zum Schutz des Ventils ist die Flasche mit einem 270°-Kragen ausgerüstet, (siehe Bild 1) Die Entnahme erfolgt durch den am Stapler vorhandenen Wechselflaschenanschluss, d.h. ohne Verwendung eines zusätzlichen Druckreglers. Dabei ist zu beachten, dass sich die Dichtung immer im Wechselflaschenanschluss befindet. Beim Anschluss ist zu prüfen, ob diese dort vorhanden und funktionsfähig ist.
Da die Anschlussgewinde am Entnahmeventil von 11-kg-Treibgasflaschen, 11-kg-Brenngasflaschen und 33-kg-Brenngasflaschen identisch sind, ist es technisch möglich, bestimmungswidrige Brenngasflaschen an eine Treibgasanlage anzuschließen.
Im hohen Maße sicherheitswidrig ist der Einsatz einer 33-kg-Brenngasflasche, die Flasche ragt aufgrund ihrer Abmessungen weit über die äußere Staplerkonturen hinaus. Wird das Entnahmeventil beschädigt bzw. der Schlauch abgerissen, strömt Gas in Flüssigphase aus, wodurch in Sekundenschnelle ungeheuere Mengen (260-fache Volumen) verdampfen und sich schnell entzünden können.
Das Entnahmeventil ist mit einem gebogenen Tauchrohr ausgerüstet. Der Einbau der Flasche ist daher immer so vorzunehmen, dass die liegende Flasche mit der Kragenöffnung nach unten zeigt. Neuere Treibgasflaschen, die mit dem Eta-Symbol ( E ) gekennzeichnet sind, haben kein Sicherheitsventil nach UVV 23.1
Statt dessen ist ein Rohrbruchventil vorhanden, das den Flascheninhalt bei Abreißen des Ventils bzw. Abriss oder Zerstörung des Schlauches gegen Ausströmen sichert.
Achtung: Bei kleineren Leckagen, z.B. infolge Undichtigkeiten am Schlauch, schließt das Rohrbruchventil nicht!
Der Flaschenwechsel sollte nur im Freien vorgenommen werden. In Garagen ist der Wechsel nicht zulässig. Der Flaschenwechsel darf erst nach Schließen des Entnahmeventils und Leerfahren der Rohrleitungen erfolgen. Dabei ist besonders auf die Dichtung im Wechselflaschenanschluss zu achten. Wichtig ist auch, dass nur Treibgasflaschen verwendet werden, und die Flaschen-Kragenöffnung nach unten zeigt.
Treibgasflaschen sollten grundsätzlich im Freien innerhalb von eingezäunten und somit für Unbefugte nicht zugänglichen Bereichen gelagert bzw. bereitgestellt werden. Die Lagerung in Räumen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, die in der TRG 280 enthalten sind.