Grundsätzlich unterscheidet man bei einer Treibgasanlage zwischen
- Versorgungsanlage bestehend aus dem Treibgasbehälter mit seinen Armaturen. Das Behälter-Entnahmeventil stellt hier gleichzeitig die Hauptabsperreinrichtung dar und damit die Trennung von Versorgungs- und Verbrauchsanlage.
- Treibgasbehälter können als Wechselflaschensystem (Treibgasflasche) oder Tanksystem (Treibgastank) ausgebildet sein. Beide Behälterformen sind Druckgasbehälter im Sinne der Druckbehälterverordnung.
- Verbrauchsanlage bestehend aus dem Verbrennungsmotor und den treibgasspezifischen Anlageteilen, die zur Herstellung eines brennfertigen Gas-Luftgemisches notwendig sind.
- Treibgastankstellen bestehend aus der Füllanlage und einem ortsfesten Lagerbehälter. Sie dienen zum innerbetrieblichen Befüllen von Treibgastanks und nicht zur Abgabe an Dritte. Die sicherheitstechnischen Regelungen für den Umgang mit Treibgas sind in Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Normen enthalten